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Mehr als
eine Million Menschen musste in Guatemala vor allem in den 80er
Jahren vor Massakern flüchten, die grösstenteils vom Militär
an der Zivilbevölkerung begangen wurden. Mehr als 440 Dörfer
wurden zerstört, über 100.000 Menschen flüchteten
ins benachbarte Mexiko, wo sie bis zu 15 Jahre in Flüchtlingslagern
lebten und sich nach und nach organisierten, um eine Rückkehr
nach Guatemala zu ermöglichen. Am 8. Oktober 1992, noch vor
Ende des bewaffneten Konflikts, unterschrieben sie einen Vertrag
mit der guatemaltekischen Regierung, der unter der Schirmherrschaft
der UNO eine friedliche, kollektive Rückkehr vorsah. Dieser
Vertrag sah auch die Begleitung durch internationale BeobachterInnen
während der Rückkehr und für die Zeit des Integrationsprozesses
vor. Im Dezember 1996 wurde mit der Unterzeichnung der Friedensverträge
dem 36jährigen Bürgerkrieg ein Ende gesetzt, doch die
Rückführungen dauerten bis 1999 an. Die Österreichische
Guatemala Solidarität bzw. ihre Vorgängerorganisation
beteiligte sich daran ab 1995 in Zusammenarbeit mit anderen internationalen
NGOs, wobei 44 kollektive Rückführungen begleitet wurden.
Insgesamt konnten auf diese Weise ca. 30.000 Leute in ihre Heimat
zurückkehren.
Offiziell
herrscht in Guatemala seit 1996 Frieden, aber nach wie vor besteht
die Notwendigkeit und der Wunsch seitens guatemaltekischer Menschenrechts-
und Volksorganisationen, auch in Zukunft eine internationale Präsenz
in Guatemala zu garantieren. Diese Anfrage hängt auch mit dem
bereits im Jahr 2004 erfolgten Rückzug der UN-Beobachtungsmission
Minugua aus Guatemala zusammen.
Auch unter
den Nachkriegsregierungen bleibt das Land von einem hohen Gewaltniveau
geprägt, wobei auch die systematischen Menschenrechtsverletzungen
anhalten. Die Hoffnungen, die an die Unterzeichnung der Friedensverträge
geknüpft waren, haben sich bislang nicht erfüllt.
Unter der
aktuellen Regierung von Alvaro Colom, die seit Jänner 2008
an der Macht ist, scheint sich die Nichtumsetzung der in den Friedensabkommen
festge-schriebenen Maßnahmen zur Befriedung der Gesellschaft
und zur Lösung der strukturellen Probleme des Landes fortzusetzen.
Während sich die Regierung diskursiv als sozialdemokratisch
bezeichnet und sich der Menschenrechtsthemen annimmt, hat sich in
der Praxis vor allem eine Fortsetzung der Kriminalisierung von sozialen
Bewegungen gezeigt. Zugleich brachte die Aufnahme von früheren
AktivistInnen aus dem Menschenrechtsbereich in Funktionärs-
und Sekretariatspositionen nicht nur eine Schwächung und Desartikulierung
ihrer ehemaligen Organisationen mit sich, sondern löste auch
in anderen Teilen der Zivilgesellschaft Unsicherheit über eine
Positionierung gegenüber der Regierung aus.
Bestand anfangs
die Tätigkeit der BegleiterInnen der Guatemala Solidarität
hauptsächlich darin, durch ihre physische Anwesenheit im Dorf
ehemalige Flüchtlinge vor gewaltsamen Übergriffen durch
Militär und paramilitärische Einheiten zu schützen,
so wurde die Arbeit kontinuierlich an den Kontext und die Anfragen
der guatemaltekischen Zivilgesellschaft angepasst. Ab dem Jahr 2000
spezialisierte sich die Begleitung auf ZeugInnen, die in Gerichtsverfahren
zur Aufklärung von Massakern teilnehmen. In den darauf folgenden
Jahren kam auch die Begleitung und Zusammenarbeit mit Volks- und
Menschenrechtsorganisationen dazu, welche unter anderem in Landkonflikten,
im Kampf gegen die Straflosigkeit, der Ausbeutung von Bodenschätzen
und im Widerstand gegen die neoliberale Ausbeutungspolitik aktiv
sind. Diesen Anforderungen kommen wir durch die Entsendung von Freiwilligen
für die Begleitarbeit nach.
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